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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADTV-Tanzschule „Beates Tanzmobil“

AGB ZUM DOWNLOAD

1. Vertragspartner, Geltungsbereich

1.1  Vertragspartner

Vertragspartner ist die ADTV-Tanzschule „Beates Tanzmobil“, Inhaberin Beate Nicolai, Hochviölbüsch 1, 25884 Viöl.

 

1.2  Geltungsbereich

Diese im Folgenden festgeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – gelten für alle zwischen der Tanzschule und den Teilnehmern/innen (Teilnehmer) geschlossenen Verträgen, insofern keine davon abweichende einzelvertragliche Vereinbarung in Textform getroffen wurde.

 

2. Anmeldung, Vertragsschluss

2.1  Verbindliche Anmeldung

Die Abgabe der Anmeldung ist verbindlich und kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

Die Anmeldung Minderjähriger bedarf des Einverständnisses eines gesetzlichen Vertreters.

Eine Teilnahme am Tanzkurs kann erfolgen, wenn der Tanzschule eine vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt.

 

2.2  Vertragsschluss

Der Vertrag über den Tanzkurs kommt mit Abgabe und Eingang der vollständig ausgefüllten Anmeldung bei der Tanzschule zustande.

In der Regel erfolgt eine Anmeldebestätigung, dies ist aber nicht zwingend verpflichtend.

Die Tanzschule ist berechtigt, die Annahme unter dem Vorbehalt einer Mindestanzahl an Teilnehmern zu erklären (siehe 3.2).

Bei Anmeldung eines Minderjährigen wird Vertragspartner der Tanzschule der gesetzliche Vertreter.

Der Absender der Anmeldung wird Vertragspartner und haftet für alle aus der Anmeldung entstehenden Verpflichtungen, einschließlich der rechtzeitigen und vollständigen Begleichung der Vergütung, auch insoweit die Anmeldung durch eine andere Person eingereicht wird.

Der Vertragsschluss verpflichtet zur Entrichtung der gesamten Vergütung des gebuchten Tanzkurses.

 

3. Tanzunterricht

3.1  Gestaltung des Tanzunterrichts

Die Tanzschule ist bei der Gestaltung des Inhalt des Unterrichts in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht sowie der Auswahl der Unterrichtsräume, Lehrer und Assistenten frei.

 

3.2  Änderungen, Absagen

Die Tanzschule behält sich vor, angebotene Kurse vor dem ersten Tanzunterricht mangels zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder einen Wechsel des Tanzlehrers/ der Tanzlehrerin vorzunehmen. 

Dasselbe gilt für Tanzkriese, Hip-Hop- und Video-Clip-Kurse sowie Kindertanzkurse.

Die Zahl der Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist des jeweiligen Kurses dient als Entscheidungsgrundlage.

Die Tanzschule behält sich Änderungen der Angebote und Termine vor. In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, den Unterricht zu verlegen oder den Kurszeitraum zu verlängern.

An gesetzlichen Feiertagen des Landes Schleswig-Holstein und in den Schulferien findet der Tanzunterricht regulär statt.

Zugunsten einer planmäßigen Durchführung des Tanzunterrichts bitte die Tanzschule um ein angemessenes Verhalten der Teilnehmer bei den regelmäßig stattfindenden Tanzstunden, sodass andere Teilnehmer weder belästigt noch empfindlich gestört werden.

In diesem Rahmen wird ebenfalls um Pünktlichkeit gebeten.

Bei Absage des Unterrichts aus Gründen, die die Tanzschule zu vertreten hat, wird dieser nachgeholt.

Bei Versäumen des Tanzkurses aus beim Teilnehmer liegenden Gründen besteht nach Absprache mit der Tanzschule in besonderen Ausnahmefällen und nur unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests die Möglichkeit der Nachholung der Stunden in einem anderen als dem gebuchten Kurs. Ein Anspruch hierauf besteht ausdrücklich nicht.

 

4. Vergütung

4.1  Allgemeines

Alle Vergütungen sind als Endpreise anzusehen, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Alle Kurspreise sind auf der tanzschuleigenen Website einsehbar.

Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer oder bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter die gesamte Vergütung für den Tanzkurs zu zahlen.

Der Kursbeitrag ist auch zu entrichten, wenn der Teilnehmer den Kurs aus in seinem Verantwortungsbereich liegenden Gründen nicht wahrnehmen kann.

Der Abbruch befreit ebenso wie die Nichtteilnahme nicht von der Vergütungspflicht und begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung.

 

4.2  Zahlung

Die Vergütung für den gesamten Tanzkurs ist in der ersten Unterrichtsstunde in bar zu entrichten.

Eine Zahlung der Vergütung kann auf ausdrücklichen Wunsch auch durch ein Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) durch die Tanzschule erfolgen. Der Tanzschule ist separat eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Das Lastschriftmandat wird durch die Tanzschule zwischen dem ersten und fünften Tag eines Monats eingelöst.

Der Teilnehmer hat in dieser Zeit die ausreichende Deckung seines Kontos sicherzustellen.

Ist der Bankeinzug mangels Deckung nicht möglich, ist das der Tanzschule erteilte Lastschriftmandat dadurch nicht widerrufen. Der Tanzschule daraus entstehende belastende Kosten einer Lastschriftrückgabe sowie Mahnkosten von jeweils 5,00 Euro hat der Teilnehmer zu tragen.

 

5. Haftung

Der Aufenthalt und das Tanzen in den angemieteten Räumen der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr, sodass Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz ausgeschlossen sind.

Von dem Ausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aus Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind.

Eine Haftungsübernahme bei der Verletzung dieser Pflichten besteht nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen der Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. 

Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die Tanzschule bei anderen Verletzungen nicht.

Eine Haftung wird weiter übernommen, insofern der Inhaberin der Tanzschule, Frau Beate Nicolai, oder ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Die oben gemachten Einschränkungen der Haftung gelten insoweit auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzschule, wenn gegen diese direkt Ansprüche geltend gemacht werden.

 

6. Kündigung

 

Eine Kündigung der Tanzkurse ist mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Monatsende einzureichen.

Die Kündigung hat schriftlich an die Adresse: Frau Beate Nicolai, Hochviölbüsch 1, 25884 Viöl zu erfolgen.

Nach Fristablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 2 Monate.

Die gesetzlichen Regelungen über die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen bleiben im Übrigen unberührt. 

 

7. AGB und Änderungen

 

7.1  Möglichkeit der Kenntnisnahme

Die jeweils gültige Fassung der AGBs ist auf der Website der Tanzschule einsehbar.

Änderungen der AGBs werden den Teilnehmern schriftlich per E-Mail spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Für den Posteingang hat der Teilnehmer Sorge zu tragen.

 

7.2  Änderungen

Die Tanzschule behält sich Änderungen der AGBs vor. Diese werden den Teilnehmern entsprechend 7.1 rechtzeitig mitgeteilt.

Gegen Änderungen wird den Teilnehmern binnen einer Frist von 4 Wochen die Möglichkeit zum Widerspruch gegeben. Der Widerspruch bedarf der Textform.

Widerspricht der Teilnehmer den geänderten AGB, endet das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt des letzten Tages der Gültigkeit der bisherigen AGBs.

 

8. Datenschutz

Die Tanzschule behandelt personenbezogene Daten entsprechend den in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthaltenen Bestimmungen vertraulich.

Mit Vertragsschluss erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten unter Beachtung der aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen erhoben und in der betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ohne eines solches Einverständnis ist ein Vertragsschluss nicht möglich.

Unter personenbezogenen Daten sind dabei Name, Alter, Anschrift, Familienstand, Beruf, Telefon, gebuchter Tanzunterricht sowie die Bankverbindung zu verstehen.

Die erhobenen Daten werden und dürfen lediglich für betriebsinterne Zwecke der Tanzschule verwendet werden. Darunter sind die Verwaltung der Tanzschüler, die Durchführung des Tanzunterrichtes sowie etwaige im Zusammenhang mit der Tanzschule stehende Veröffentlichungen (auf der Internetseite der Tanzschule und anderen Medien) zu verstehen.

Ein vertraulicher Umgang mit den überlassenen Daten, die Nichtzugänglichkeit der Daten für Dritte sowie ein angemessene Schutzniveau des Speichermediums wird garantiert.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt lediglich für den Zeitraum eines bestehenden, wirksamen Vertragsverhältnisses zwischen der Tanzschule und dem Teilnehmer sowie 1 Jahr über dieses hinaus.

Dem Teilnehmer kommt das Recht zur Auskunft über die über ihn erhobenen Daten zu.

Ebenso besteht ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Widerspruch gegen die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

Es besteht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der erteilten Einwilligung.

 

9. Foto- und Filmaufnahmen

In der Tanzschule werden in einigen Ausnahmefällen Foto- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken getätigt und auf der tanzschuleigenen Website veröffentlicht.

Hiermit gestattet der Teilnehmer die Aufnahme und honorarfreie Verwendung des Foto- und Filmmaterials in der Öffentlichkeit. Ein gesondert eingeholtes Einverständnis ist somit nicht mehr erforderlich.

Bei Nichteinverständnis hat der Teilnehmer dies dem Fotografen/ Filmteam vor Fertigung der Aufnahmen vor Ort mitzuteilen.

Auf entsprechenden ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers kann ein von diesem mit dessen Einverständnis gemachtes Foto oder Video, welches auf der tanzschuleignen Website veröffentlicht wurde, unverzüglich entfernt werden.

Der vertrauliche Umgang mit gemachten Foto- und Videoaufnahme wird garantiert.

 

10. Sonstiges

Das Betreten der Tanzflächen und Tanzsäle ist nur mit sauberen Schuhen gestattet. Es wird um das Mitbringen von Wechselschuhen gebeten.

Die Tanzschule übernimmt für die Garderobe und sonstige mitgeführte Sachen keine Haftung.

 

11.  Schlussbestimmungen

11.1  Unwirksamkeit

Sollte einer der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

11.2  Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien der Sitz der Tanzschule.

 

11.3  Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.